„Berlin Dance Institute“ verpflichtet sich, eine Umgebung frei von Diskriminierung, Belästigung und unrechtmäßiger Ungleichbehandlung aufrechtzuerhalten. Diese Richtlinie gilt für alle Teilnehmerinnen, Mitarbeitenden, Auftragnehmenden, Freiwilligen und Besucherinnen („Teilnehmende“) und entspricht dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO/GDPR) sowie anderen anwendbaren deutschen Gesetzen.


1. Verbotene Verhaltensweisen

Das Berlin Dance Institute untersagt ausdrücklich jegliche direkte oder indirekte Diskriminierung aufgrund von:

• rassischer oder ethnischer Herkunft
• Geschlecht, Geschlechtsidentität oder Geschlechtsausdruck
• sexueller Orientierung
• Religion oder Weltanschauung
• Behinderung oder chronischer Erkrankung
• Schwangerschaft oder Elternschaft
• Familienstand
• sozialem oder wirtschaftlichem Hintergrund
• Nationalität
• allen weiteren gesetzlich geschützten Merkmalen

Dieses Verbot gilt für alle programmbezogenen Aktivitäten, einschließlich Aufnahmeverfahren, Unterricht, Proben, Aufführungen, Beschäftigung oder Vertragsarbeit, Zugang zu Räumlichkeiten sowie digitale Kommunikation.


2. Belästigung und Vergeltungsmaßnahmen

  1. Belästigung, einschließlich sexueller Belästigung im Sinne der §§ 3–4 AGG, ist strikt untersagt.
  2. Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die Vorfälle melden oder an Untersuchungen teilnehmen, sind verboten und können zu Disziplinarmaßnahmen führen.

3. DSGVO-konforme Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Rechtsgrundlage der Verarbeitung
    Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit Meldungen, Dokumentationen oder Untersuchungen zu Diskriminierung oder Belästigung erhoben werden, werden verarbeitet gemäß:
    • Art. 6(1)(c) DSGVO – rechtliche Verpflichtung
    • Art. 6(1)(f) DSGVO – berechtigtes Interesse
    • ggf. Art. 9(2)(b) DSGVO – arbeits- und sozialrechtliche Verpflichtungen
  2. Datenminimierung
    Es werden ausschließlich Daten erhoben, die zur Untersuchung erforderlich sind.
  3. Vertrauliche Behandlung
    Alle Meldungen, Aussagen und Untersuchungsunterlagen werden streng vertraulich behandelt und nur autorisierten Personen zugänglich gemacht.
  4. Speicherung und Aufbewahrung
    Daten werden sicher gespeichert und nur so lange aufbewahrt, wie es gesetzlich oder für die Untersuchung erforderlich ist.
  5. Rechte der betroffenen Personen
    Betroffene können ihre Rechte geltend machen (Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung, ggf. Löschung), soweit dies nicht die Integrität der Untersuchung gefährdet.
  6. Weitergabe an Dritte
    Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur, wenn:
    • gesetzlich vorgeschrieben,
    • für rechtliche Schritte erforderlich, oder
    • ausdrücklich von der betroffenen Person genehmigt.

4. Melde- und Beschwerdeverfahren

Meldungen können erfolgen über:

• Programmdirektorinnen – Susanna Neff und/oder Wendy Taylor
• Vertrauliche schriftliche Meldung (physisch oder digital)


5. Durchsetzung und Disziplinarverfahren

Der folgende Ablauf gilt für Beschwerden. Das Institut behält sich Anpassungen vor, um Fairness, Verhältnismäßigkeit und Sicherheit zu gewährleisten.

Schritt 1 — Eingang und Ersteinschätzung

• Die Direktorinnen erhalten die Beschwerde.
• Ersteinschätzung zur Einordnung des Vorfalls.
• Bei akuten Sicherheitsbedenken können Sofortmaßnahmen getroffen werden.

Schritt 2 — Beginn der formellen Untersuchung

• Die meldende Person wird informiert (sofern nicht anonym).
• Die beschuldigte Person wird benachrichtigt und kann Stellung nehmen.
• Alle Beteiligten werden an Vertraulichkeit erinnert.

Schritt 3 — Beweiserhebung

• Gespräche mit Beteiligten und Zeug*innen
• Prüfung physischer, digitaler oder dokumentarischer Beweise
• Datenerhebung gemäß DSGVO-Grundsätzen

Schritt 4 — Bewertung und Ergebnisse

• Die Direktorinnen bewerten die Beweise nach dem Maßstab der „überwiegenden Wahrscheinlichkeit“.
• Ein schriftlicher Bericht mit Empfehlungen wird erstellt.

Schritt 5 — Entscheidung und Mitteilung

• Endgültige Entscheidung durch die Direktorinnen
• Meldende und betroffene Person werden informiert (unter Beachtung des Datenschutzes)

Schritt 6 — Disziplinarmaßnahmen

Je nach Schwere, Absicht und vorherigem Verhalten können folgende Maßnahmen ergriffen werden:

• Mündliche oder schriftliche Verwarnung
• Verpflichtende Schulung oder Mediation
• Einschränkung der Teilnahme
• Suspendierung vom Unterricht, Proben oder Einrichtungen
• Kündigung oder Ausschluss aus dem Programm


6. Mitwirkungspflicht

Alle Teilnehmenden tragen Verantwortung für die Einhaltung dieser Richtlinie und müssen in Untersuchungen ehrlich und respektvoll mitwirken.